Wenn ein Lediger aber in (nicht eingetragener) Lebensgemeinschaft lebt, zum Hilfeempfänger wird, wird sein Lebensunterhalt mit dem des Partners verrechnet aber eine Hilfe in Form von Witwenrente (im Falle des …) steht ihm nicht zu! Ganz im Gegenteil, er/sie müssen sogar ein paar Jahre verheiratet sein um eine Leistung aus der Rentenkasse zu bekommen! Wer kann das erklären?