Laut Gesetz musste der Beamte damit rechnen,dass bei leeren Haushaltskassen oder einer Veränderung in der Finanzstruktur des Landes die Besoldungen und Pensionen verringert werden könnten.
Nach der Einführung des Euros wurde der Sozialhilfeempfänger dem Euro angepasst.
Was damals 1500DM für eine vierköpfige Familie betrug sind Heute knapp 1500€.Also angepasst und begründet mit dem Existenzminimum!
Der Beamte und der Pensionär haben also pech!
Aber was ist mit Arbeiter und Rentner?
Laut Grundgesetz sind doch alle Menschen gleich und als gleich zu behandeln!
Werden wir hier betrogen?Oder habe ich da was nicht ganz verstanden?
ich glaube so ganz hab ich nicht verstanden worauf deine Frage abzielt, meinst du die Anpassung des Sozilahilfeminimums sei unkorrekt oder ehr der (nicht)angleich der Löhne und Renten?
Bitte ergänze dies in deiner Frage- würd dir gerne antworten!
Ich schliesse mich- um nicht zu wiederholen hier Dede an, lass es uns wissen wenn es soweit ist,mit der Verfassungbeschwerde,
und glaube nicht nur weil man eine bestimmte Herkunft hat, oder Vergangenheit das deshalb kein Engagment hier möglich wäre,das denken viel zu viele Leute- sonst hätte es ja schon einer getan…..detail siehe mail!
Warum reichst Du keine Klage ein? Rumsitzen und jammern, dass „Niemand“ was macht, ist leicht. Such Dir Gleichgesinnte, tu was, sonst gehörst Du auch zu den „Niemands“.
Weil niemand soviel Geld hat das er zu verlieren riskieren möchte, falls das Gericht gegen die klage ist.
den Die „opfer“ nämlich die Normalverbraucher .. sind froh wenn se was zu essen haben.. das ist wichtig.. da will keiner das Geld ausgeben für..
ich auch nicht.. aber wenn es schlimmer wird.. sag ich österreich, schweiz oder holland.. ich komme 🙂
Wer kommt als einzelner gegen den Staat an? Man muss Anwälte bezahlen können und wer hat als Arbeiter oder Rentner soviel um hier was bewegen zu können. Wir können noch soviel Schimpfen und Jammern aber es kümmert sich keiner darum!!!
Man müsste auswandern, dem so genannten Vaterland den Rücken kehren.
Der Sozialhilfesatz muss den tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst werden, denn sonst könnte ja möglicherweise einmal das Existenzminimum unterschritten werden. Beamte verdienen m.W. nach schon ein bisschen mehr als dieses Existenzminimum oder den Sozialhilfesatz.
Das Gleichheitprinzip des Grundgesetzes bezieht sich auf die Rechte, d.h., dass vor dem Gesetz alle gleich behandelt werden müssen und niemand diskriminiert (oder privilegiert) werden darf. Ein Gesetz, dass alle das Gleiche verdienen müssen, gibt es nicht – deswegen gibt es auch keine für alle gleiche Gehaltsentwicklung.
P.S. Beamte muss man nicht unbedingt bedauern: die haben noch ganz andere „Privilegien“ (obwohl auch ein paar Nachteile), von denen z.B. die Unkündbarkeit des Arbeitsplatzes in diesen Zeiten nicht gerade wenig bedeutet.
Warum reichst du keine Klage ein? Wenn du dir die Frage beantwortet hast, dann weißt du ganz genau, warum niemand eine Klage einreicht.
Falls du es dir überlegst und doch eine Klage einreichst,
übrigens heißt das nicht Klage, sondern in diesem Falle eine Verfassungsbeschwerde( klagen geht nicht) – ähm, also, wenn du eine Verfassungsbeschwerde einlegst, dann lass es mich wissen, vielleicht unterstütze ich dich dann ja.
Eine Partei neu gründen,mit dem Ziel soziale Gerechtigkeit
und Möglichkeit zur Volksabstimmung