Wir bekommen Hartz4. Ich möchte Schwerbeschädigtenrente beantragen, muß ich sie angeben und wird sie mit angerechnet?
Was brauche ich um Schwerbeschädigtenrente zu beantragen?
von admin | Okt 15, 2010 | Renten | 5 Kommentare
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Du verwechselst Schwerbeschädigtenrente mit Erwerbsminderungsrente. Bei Beantragung dieser Rente mußt Du bei Deiner Gemeinde einen Antrag stellen und den sog. Versicherungsverlauf mitnehmen.
Das ist eine Auflistung deiner einbezahlten Leistungen. Oder man hilft Dir bei der Besorgung desselben. Ein Teil des Antrags
bekommst Du für Deinen Arzt zum Ausfüllen. Der schickt den Fragebogen selber weg. Beim Rententräger wird dann entschieden über Deinen Antrag. Entweder Du brauchst noch eine fachärztliche Untersuchung, dann bekommst Du noch eine Ladung. Geht die Rente durch, dann hast Du selbständiges Einkommen vom Rententräger und mit Hartz IV nichts mehr am Hut.
Einen Schwerbehindertenausweis hingegen beantragt man beim Versorgungsamt. Da mußt Du Dir Formulare holen und mit dem Arzt ´ausfüllen. Die Einverständniserklärung von der Entbindung der Schweigepflicht kommt dazu. Dann bekommst Du nach ca. 3 Monaten Bescheid ob Du einen Behindertenausweis bekommst. Dieser hat auf der Rückseite den Grad der Behinderung und die sog. Prozente.
Hoffentlich wird Dir jetzt nicht schwindelig.
Sobald du in einer Bedarfsgemeinschaft (Ehe bzw. eheähnliches Verhältnis) lebst mußt du alle deine Einkünfte angeben, auch die Rente!
Den Schwerbeschädigtenausweiss, ein Befund vom Arzt musst du vorlegen und das wird dann mit angerechnet du bleibst ja Hilfsbedürftig
Sobald Du Schwerbeschädigtenrente beziehst,
(volle Erwerbsunfähigkeit) bekommst Du kein Harz IV mehr, das wird durch Deine Rente aufgehoben.
Wenn überhaupt, bekommst Du Erwerbsunfähigkeitsrente. Einen Schwerbehindertenausweis kannst Du beim zuständigen Versorgungsamt beantragen. Du bist verpflichtet, Deine sämtlichen Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Das Versorgungsamt geht die gesamten Unterlagen durch und entscheidet nach Prozenten, ob Dir ein Behindertenausweis zusteht. Ich weiß nicht, wie das heute abläuft, es kann sein, daß Du zusätzlich zu einem Amtsarzt mußt.
Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird voll auf das Hartz 4 Geld und Sozialhilfe angerechnet.