Scheidet ein Arbeitnehmer mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft aus seiner Firma aus und geht sein Arbeitgeber in Konkurs, so übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein die vom früheren Arbeitgeber zugesagte Betriebsrente – allerdings ohne die ursprünglich vorgesehene Dynamisierung; dieses Recht steht nur denen zu, die im Insolvenzfall ihrer Firma bereits Betriebsrentner waren. (Bundesarbeitsgericht, 3 AZR 458/98; 3 AZR 494/98).