Mein Sohn soll zum Wehrdienst einberufen werden und ist aus gesundheitlichen Gründen 3 Monate zurückgestellt .
Er ist im dritten Lehrjahr und lernt in der Schweiz ; er wohnt in D und ist Grenzgänger .
Für die Einberufung ist seine noch nicht abgeschlossene Lehre irrelevant , da die Schweiz EU-Ausland ist .
Er steht also vor der Wahl , ein halbes Jahr vor der Gesellenprüfung die Lehre abzubrechen nach 3 Jahren oder sich der Fahnenflucht strafbar zu machen . Er kann auch nicht seine Lehre für die Zeit des Grundwehrdienstes in D unterbrechen , das interessiert die Schweizer nicht . Und die BW interessiert nicht , ob er seinen Beruf zuende lernt oder nicht .
Was soll er tun ?
Ich habe ihm geraten , in die Schweiz überzusiedeln und auszulernen . Allerdings wäre er für das Deutsche Strafrecht ein „Fahnenflüchtiger“ .
Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben ihm ?
Er ist durchaus Willens , seinen Wehrdienst zu leisten , aber nicht seine Lehrstelle deswegen aufzugeben kurz vor Schluß .
Was also tun ?