(agk). Hat ein Rentner seine Gutgläubigkeit mit seinen gesamten Ersparnissen bezahlen müssen? Dieser Frage geht das Schöffengericht nach. Zum zweiten Verhandlungstag im Betrugsprozess gegen einen Mainzer (51) erschienen vier Zeugen, die über das Beziehungsgeflecht der Großfamilie des Angeklagten mit dem heute 78-Jährigen und den Finanzflüssen zwischen ihnen Auskunft geben sollten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mainzer vor, mit seiner Frau den befreundeten Rentner im Sommer 2012 um 92 000 Euro gebracht zu haben: indem das Paar ihn um Kredite für den Kauf eines Wohnmobils bat und ihm versicherte, einen Teil seiner Ersparnisse bei einem Schweizer Priester gewinnbringend anlegen zu können. Der Rentner bestätigte vor Gericht, 53 000 Euro in einem Umschlag im Lokal an der Coface-Arena dem Paar übergeben zu haben. Das Geld, das er eigentlich im Scheidungskrieg vor seiner Ehefrau sichern wollte, habe er später nie wieder bekommen. Zeuge wenig hilfreich Zur konspirativen Übergabe konnte ein vom Verteidiger benannter Zeuge nichts sagen. Wenig aufschlussreich war auch die Aussage einer 17-Jährigen, über deren Mutter ̵ einer Friedhofsbekanntschaft ̵ der Rentner den Angeklagten und seine Familie kennen lernte. Hier habe der Renter gelegentlich durch Geschenke geholfen.