Bin in der Altenpflege tätig gewesen und unterlag dem AVR-Tarif. Ich habe das Gefühl, daß meine Gehalts-Abrechungen falsch sind:
Am 20.6. war mein letzter Arbeitstag, anschließend war ich krank, seit 1.12.06 bin ich Rentnerin. Ich bekam in 12/06 eine Urlaubsabgeltung für 17 Tage.
1.) Müssen nicht die letzten 3 voll abgerechneten Monate (hier März,April und Mai) zur Berechnung der Urlaubsabgeltung herangezogen werden?
2.) Welche Gehaltsbestandteile sind denn im AVR überhaupt „urlaubsfähig“?