krankenversicherung: einheitlich 14,9 %
Rentenversicherung : 19, 9%
Arbeitslosenversicherung: 2,8%
Jeder Arbeitgeber(AG) und Arbeitnehmer(AN) zahlen hier jeweils die hälfte, nur bei der KV zahlt der der AN 7,9 % und der AG 7% alles wird jewils vom bruttogehalt abgerechnet.