Mein Ehemann bezieht „HartzIV“. Ich bekomme, wegen 100% Schwerbehinderung und Pflegestufe 1, Erwerbsunfähigkeitsrente. Obwohl diese Rente weit unter dem gesetzlichen Betrag für Unterhalt liegt, nimmt die ARGE einen Teil der Rente als „Einkommen“ bei meinem Mann an. Mir werden 311 Euro (Regelsatz) belassen, außerdem ein Anteil an der Miete und ein „Mehrbedarf wg. Schwerbehinderung“ (51€). Weitere Kosten, z.B. m. Attest f. kostenaufwendige Ernährung etc. werden nicht anerkannt. Der Gesetzgeber hat irgendeine Pauschale, 30 Euro, vorgesehen, dazu noch die Kosten für die Haftpflichtversicherung d. PKW (100% öffentlich gefördert). Meine Rente liegt knapp unter 700 €, im Haushalt leben noch 3 unterhaltsberechtigte Kinder – ich finde es absolut ungerecht, mir jeweils ca. 150 € aus der Rente anzurechnen (die werden einfach als Einkommen bei meinem Mann angenommen), obwohl die Rente so deutlich unter der Unterhaltsgrenze liegt. Wer kennt sich aus?? Möglichst mit Gesetzestexten!! Danke!