Als 1911 mit der Reichsversicherungsordnung und dem Versicherungsgesetz fr Angestellte die Sozialversicherung in Deutschland eingefhrt wurde, sollte jede Diskriminierung der Versicherten ausgeschlossen werden – die Rente war WERTNEUTRAL an die Anspruchsberechtigten zu zahlen. Das „nderten erst die Nazis: „Wen die Volksgemeinschaft nicht umschlieát, dem k”nnen auch keine sozialpolitischen Hilfen angeboten werden.“, so Theodor Bhler einer der Kommentatoren der damaligen Sozialpolitik. Die Bundesrepublik setzte diese Tradition in gewissem Sinne fort als es um die Entsch„digung fr die Naziopfer ging, das war in den fnfziger und sechziger Jahren. Als mit dem Einigungsvertrag von 1990 die Rentenversicherung der DDR-Brger in die der Bundesrepublik berfhrt wurde, sollte auch hier die Wertneutralit„t der Rente fr jeden ehemaligen DDR-Brger gelten. Denn schon 1956 beschied der Bundestag, „dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands niemand wegen seiner politischen Gesinnung oder nur , weil er in Beh”rden oder politischen Organisationen in einem Teil Deutschlands t„tig gewesen ist, verfolgt wird“. Dem war nicht so. Parallel mit der politischen Strafverfolgung ehemaliger DDR-Brger wurde massiv in das Rentenrecht eingegriffen. Viele tausend Verfahren mussten bis zum BVerfG gefhrt werden, die letzte Entscheidung fiel im Juni 2004. Und noch immer ist die Rentengerechtigkeit nicht hergestellt. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Art 3 des Grundgesetzes). Wann wird dieser Anspruch endlich erfllt sein? Der Kampf geht weiter.