Jeder der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einbezahlt macht das NICHT für sich selbst, sondern logischerweise – da das Geld nicht angelegt und nach Kosten der vielen oft unnützen Beamten – an die heutigen Rentner ausbezahlt wird, im abstrakten Sinn für „seine“ Eltern – oder allgemein gesagt für die „ältere“ Generation. Deshalb Generationenvertrag!
Wir zahlen also nicht für uns, sondern für die „Eltern“ die Rentenbeiträge ein!
Wer also KEINE Kinder hat, besitzt damit also KEINEN Einzahler. Wenn aber KEIN Einzahler vorhanden ist, kann auch KEINE Auszahlung stattfinden!
Weshalb erhalten dann kinderlose Menschen überhaupt eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Die haben doch nichts zum Generationenvertrag beigetragen und keinen volkswirtschaftlich wichtigen Beitrag, nämlich Kinder, dazu beigetragen!
Wer 1 Kind hat sollte 45% der dann zur Verfügung stehenden Einzahlungen erhalten – bei 2 Kindern 90% – bei 3 Kindern 135% usw. … das wäre GERECHT! Mario.