Ich (Angestellte) erhalte seit kurzem eine EU-Teilrente. Soll bis zu 6 Stunden täglich wieder arbeiten.
Auf dem bisherigen Arbeitsplatz ist das nicht möglich.
Deshalb mußte ich nun einen Antrag auf einen Teilzeitarbeitsplatz stellen.
Vorraussichtlich wird nun eine Herunterstufung auf eine niedere Gehaltsgruppe angestrebt.
Ich bin bereits seit 1992, also mit BAT-Vertrag, übergeleitet nach BAT-West (Bund), übergeleitet nach TVöD beim öffentl. Dienst Bund beschäftigt.
Wie ist es nun mit der Besitzstandwahrung?
Kann man meinen festgeschriebenen Arbeitsort Berlin in einen anderen Hannover umwandeln? (Umzugsgesetz Berlin-Bonn)
Dann würden ja alle anfallenden Unterhaltskosten nicht mehr durch das Einkommen gedeckt?
Ist es möglich das Gehalt extrem zu kürzen?
Mit Deinem Einverständnis kann man alles machen, aber da Du im öffentlichen Dienst bist, nicht so einfach über Deinen Kopf weg.
Man kann Dir zwar eine niedriger eingestufte Tätigkeit zuordnen aber nicht in der Gehaltsstufe herabsetzen; allerdings hast Du bei Teilzeit trotzdem weniger.
Der bisher erworbene Rentenanspruch bleibt erhalten; da hast Du Besitzstandswahrung.
mfG gw38