Ist ein Teil des Rentenbeitrags fuer Krankenversicherung im Ruhestand?
Wie setzen sich unsere Rentenbeitraege zusammen? Was beinhalten sie?
von admin | Okt 19, 2010 | Renten | 2 Kommentare
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Einfach -JA-
Also wenn du gesetzlich Rentenversichert bist, zahlst du 19,9 % deines Bruttolohnes in die gesetzliche Rentenversicherung. Dabei gibt es Höchstsätze, was den Bruttolohn angeht – 2008 liegt sie bei 5.300 Euro (West) und 4.500 Euro (Ost). Wer darüber verdient, zahlt nicht auf sein gesammtes Brutto die 19,9 % sondern nur auf die 5.300 € bzw. 4.500 €. Dementspechend hat man auch nur einen maximalen Rentenanspruch und muß das was fehlt durch private Vorsorge ausgleichen. Wenn du in Rente gehst und gesetzlich Krankenversichert bist, dann zahlst du von deiner Rente die Krankenversicherungsbeiträge (gibt da für Rentner entsprechende Sätze bei den Krankenkassen). Bist du privat Krankenversichert, hast du im Laufe der Jahre Altersrückstellungen gebildet, aber zahlst weiterhin auch von deiner Rente die Beiträge (sie steigen bloß nicht plötzlich an nur weil du evtl. mehr Leistungen in Anspruch nehmen mußt).
Also ganz klar – die Rentenversicherungsbeiträge enthalten noch keinen „Vorschuß“ auf die Krankenversicherungsbeiträge im Alter.
Einige Infos zu dem Thema findest du hier: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1…