„Seit dem 01.01.2008 beträgt die monatliche Hinzuverdienstgrenze bei einer Vollrente 400,00 Euro brutto. Diese Grenze ist statisch und gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.“
„Auf Anfrage informieren wir Sie gerne über die für Sie maßgebenden Hinzuverdienstgrenzen sowie über die Möglichkeit, diese Grenzen zulässig zu überschreiten.“http://www.deutsche-rentenversicherung.d…