Der betroffene Rentner hat eine Rente von ca. 1300 Euro im Monat und ist Einfamilien-Hausbesitzer. Die Ehefrau muß zwecks Alzheimer ins Pflegeheim und hat eine Rente von ca. 500 Euro.
Muß der Rentner von seiner Rente etwas abgeben oder sein Haus verkaufen um die Kosten zu decken?, oder muß der Stadt den restlichen Teil übernehmen?
Bitte selbst mal googeln und als Suchbegriff „Kosten für Pflegeheim +Selbstbehalt“ (ohne Anführungsstriche) eintippen. Für Selbstbehalt kannst du auch Schonvermögen einsetzen.
Ob und inwieweit Kinder für die Pflegeheimunterbringung aufkommen müssen, findest du unter dem Suchbegriff „Elternunterhalt“.
Bei dem Haus stellt sich die Frage, ist es selbstgenutzt oder vermietet? Selbstgenutzes Wohneigentum bleibt außen vor, wird also nicht angerechnet, bei vermietetem Wohnungseigentum werden die Mieten bzw. das Objekt voll angerechnet, bzw. es muss verkauft werden. Ich würde mich in jedem Fall an das Sozialamt wenden. Wichtig wäre noch zu wissen, in welcher Pflegestufe die Frau ist, denn die Krankenkasse zahlt ja auch noch Pflegegeld. Nach den Ersparnissen wird natürlich auch noch gefragt, und auch die Kinder müssen eine Aufstellung ihrer Vermögensverhältnisse und ihrer Einkommen bringen.
Da springt das Sozialamt ein; er darf sein Haus und auch die Rente behalten.