z.B. Ehemann ist 65 u. Rentner. noch Ehefrau ist 57 u. Berufstätig.
vielen Dank für einen Erfahrungsaustausch
5 Kommentare
Chrissy
am 15. Oktober 2010 um 09:54
Für die Berechnung des Versorgungsausgleichs ist der Beginn und das Ende (Anfang des offiziellen Trennungsjahres) einer Ehe relevant. Wirksam wird er aber erst nach Rechtskraft der Scheidung.
Solange die Eheleute nur getrennt leben, gibt es keinen Versorgungsausgleich.
Für die Berechnung des Versorgungsausgleichs ist der Beginn und das Ende (Anfang des offiziellen Trennungsjahres) einer Ehe relevant. Wirksam wird er aber erst nach Rechtskraft der Scheidung.
Solange die Eheleute nur getrennt leben, gibt es keinen Versorgungsausgleich.
Natürlich nur bei Scheidung.
Bei einer Trennung mischt sich kein Gesetz ein.
nein nur bei Scheidung
Das geht nur durch einen Versorgungsausgleich bei einer Scheidung.
Hast Du im Sinn dich zu trennen auf kosten einer neuen Frau.