Meine Oma ist in einer Seniorenwohnung und mag aber unheimlich Katzen.
Ist es möglich, dass sie eine Katze haben kann?
25 Kommentare
Annika S -Update-
am 15. Oktober 2010 um 10:49
Die einzig richtige Antwort die man Dir hier geben kann ist:
Da muss Deine Oma den Vermieter fragen oder in den Mietvertrag gucken.
Nachtrag:
Ein Vermieter darf sehr wohl eine Katze als Haustier verbieten. Eine Katze gilt definitiv als Haustier. Was nicht gilt und nicht verboten werden darf sind z.B. Hamster oder Meerschweinchen.
Hallo,
ich wüde auf jeden fall mit dem Vermieter reden,das deine Oma gern eine katze haben möchte und für Sie sehr wichtig ist und das Sie jemanden hat ect…man sollte es ihr gönnen und vesuch einfach das beste und wenn im mietvertrag steht,das es keine tierhaltung elaubt ist,ist falsch denn tiere haben ein recht aufs wohnen wenns um miez und bello geht..Alles gute
Gruss
Claudia
So weit ich gehört habe, gibt es ein ganz aktuelles Urteil vom Bundesgerichtshof, wonach der Vermieter im Mietvertrag die Haltung von Katzen (und sogar Hunden) nicht einfach verbieten kann. Entsprechende Mietverträge sind demnach nichtig. Ob das allerdings auch für die „WOhnverträge“ in einer Seniorenwohnung gilt, kann ich nicht genau sagen. Ich würde es mal von einem Anwalt klären lassen. Hat keiner eine Rechtschutzversicherung in der Familie, die die Kosten hierfür übernehmen kann?
Wenn im Mietvertrag steht,sie arf keine Katze halten,dann darf sie das auch nicht. Die Frage ist allerdings,wann wird eine Katze „gehalten“. Offiziell ist das schonder Fall,wenn man sie nur füttert! Aber ob das der Vermieter so eng sieht, wage ich zu bezweifeln.
Im Grunde muss Deine Oma einschätzen können, wie ihr Verhältnis zum Vermieter ist, und ob es besser ist eine offizille Erlaubnis einzuholen, oder nix sagen und im Zweifelsfall auf „die gehört mir doch garnicht“rausreden.
alles schwachsinn!!
eine katze gilt in jedem fall als kleintier!!
es gibt fälle in dem ein vermieter einen pinscher verbieten wollte-wobei er völlig gegen die wand gelaufen ist..denn auch ein pinscher ist so klein das er als kleintier durchgeht…
Eigentlich schon. Ich würde mich aber vorher beim Vermieter informieren. Auf den Unterlagen für die Wohnung steht bestimmt ob Tiere erlaubt sind oder nicht!
Rein vom Gesetz her, ist diese Klausel (in Bezug auf einzelne Kleintiere) in Mietverträgen nicht mehr zulässig.
NUR!! Man sollte sich jedoch im Klaren sein,. daß das ein Schlachtfeld ist, auf dem sich solch ein Kampf für den Mieter selten lohnt.
Also würde ich den Vermieter wirklich erstmal fragen.
Meistens ist es so, daß Diese nichts gegen EINE Katze einzuwenden haben, wenn die öffentliche „Ordnung“ dadurch nicht beeinträchtigt wird. (also Geruchsbelästigung usw.)
wäre vielleicht gut zu wissen, in welchen bundesland du wohnst, weil die gesetze nicht immer alle gleich sind/ sein müssen.
wenn im mietvertrag nicht ausdrücklich drin steht, das katzenhaltung verboten ist, sollte es erlaubt sein.
ansonsten google doch selbst mal. da wirst du schlauer.
oder schau hier nach.http://www.mieterbund-bochum.de/index.ph…
@ by houselin.., wenn katze kein haustier ist, was ist es dann, eine raubkatze bzw. wildtier, oder vielleicht ein fisch?
Wenn im Mietvertrag festgelegt ist, dass keine derartigen Tiere erlaubt sind, dann darf die Oma die Katze leider nicht haben. Ob der Vermieter in diesem Falle eine Ausnahme macht müsste geklärt werden.
Es gibt ein neues Gesetz zu diesem Thema.
Es wurde dort neu definiert,was als Haustier noch eine Vermietergehmigung benötigt.
In D gibt es bestimmt einen Mieterbund von dem Du die Infos dazu erhältst.
Gruß der Pate
Frage lieber vorher, sonst musst du nachher das Tier
wieder abgeben.
Es ist nicht überall erlaubt, selbst wenn das Tier nur im
Zimmer bleibt.
Wäre doch schrecklich für deine Oma, wenn sie sich tierisch
über die Katze freut und sie nachher doch weggeben müsste.
Das würde ich weder der alten Frau noch dem Tier antun.
Katzen gelten schon immer als Kleintiere, und die Haltung von Kleintieren kann nicht durch den Mietvertrag so ohne weiteres untersagt werden. Dabei gibt es allerdings Obergrenzen (eine Katze liegt drunter, 30 Katzen ganz sicher drüber …).
Das im Mietvertrag die Haltung von Katzen generell untersagt wird ist nicht ungewöhnlich, aber die gängige Rechtsprechung erklärt diesen Passus eigentlich immer für nichtig.
Freigänger sind allerdings ein etwas anderes Problem, denn sie leben ja eben nicht immer in der Wohnung, sondern halten sich auch in „Gemeinschaftsbereichen“ (Garten, Treppenhäusern etc.) auf. Und dort kann die Haltung sehr wohl untersagt werden (sonst könnte ja jeder kommen und seinen Kaninchenstall auf dem Treppenabsatz aufbauen …). Und jeder, der sich ein wenig mit Katzen auskennt, weiß, welche Probleme die Umgewöhnung von „Aussies“ zu einem reinen Stubentiger machen kann.
Generell gilt übrigens auch, dass, egal welche Tiere man sich hält, die Nachbarn dadurch nicht belästigt werden dürfen. Also wenn die Nachbarn die Katze (das Kaninchen, das Meerschweinchen …) riechen können, gibt’s Ärger – egal ob der Passus wegen der Tierhaltung nichtig ist oder nicht. Für eine alte Dame kann die regelmäßige Reinigung des Katzenklos schnell zu einer übermäßig großen Belastung werden, mit entsprechend ruchbarem Ergebnis …
In letzter Zeit wird die Katzenhaltung mehr und mehr als „Kleintierhaltung“ betrachtet -also muß der Vermieter eine Katze dulden.
Beispiel:http://www.siamkatzen.de/rechtsfragen.ht…
Aber du schreibst: *die Katze, die immer zu deiner Oma kommt*. Das ist wohl eine Freigängerkatze. Die zieht bestimmt nicht gerne um, und wenn, wird sie nicht glücklich. Freilaufende Katzen sind reviergebunden. Ihre Dosenöffner suchen sie sich gern selbst aus. Aber es ist praktisch nicht möglich, sie zu Wohnungskatzen zu machen. Bei der nächsten Gelegenheit würde die Katze in die alte Heimat zurücklaufen.
Besser wäre, für die Katze eine Folgebetreuung zu finden, jemanden, der sie versorgt, wenn deine Oma wegzieht.
Wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein Katzen- uns Hundeverbot steht, wird das schwer. Ich habe zwar von einigen Gerichtsurteilen gehört, demzufolge es Mietern nicht verboten werden kann, Katzen zu halten, weil sie nicht den gleichen „Aufwand“ bedeuten wie Hunde, aber diese waren eigentlich niemals allgemeingültig, es gab fast immer auch ein „aber“ zugunsten von Vermietern… (evt. mal nach entsprechenden Gerichtsurteilen im Netz googeln).
In diesem Falle kann man wirklich nur mit dem Vermieter sprechen – der ist ja im Normalfall auch daran interessiert seine Mieter zu behalten. Wenn die Katze um die es geht so brav ist, dann wird es sicher auch nicht allzu große Probleme mit dem Vermieter geben. Allerdings müsst ihr euch darauf einstellen, dass alle vom Tier entstandenen Schäden (z.B. Kratzer an der Tapete oder so) von euch behoben werden müssen.
Auch müsst ihr euch vorher erkundigen, ob es im Haus Mieter mit starker Katzenhaarallergie gibt. Ist dem so, kann dieser nämlich verlangen, dass die Katze wieder abgeschafft wird, denn auch wenn sie nur in der Wohnung bleibt wird deine Wohnung über Schuhe und Kleidung Katzenhaare aus der Wohnung tragen.
Auf jeden Fall ist es falsch, die Katze einfach so in die Wohnung zu holen und zu hoffen, dass der Vermieter nichts merkt. Denn die Mitmieter des Hauses werden es auf jeden Fall merken (man sieht ja, wenn jemand regelmäßig Katzenstreu kauft etc.) – und es gibt leider immer wieder „Verräter“, die einem das Haustierglück nicht gönnen.
Und wenn der Vermieter erst nachträglich von der Katzenhaltung erfährt, dann wird es unter Garantie großen Ärger geben, den du deiner Oma sicher auch nicht zumuten möchtest. Selbst wenn deine Oma laut Gesetz eine Katze haben dürfte, muss der Vermieter informiert sein, denn die Wohnung ist ja sein Eigentum. Wird er nicht informiert ist das im Prinzip Falschinformation des Vermieters und kann euch wie gesagt auch gesetzlich schnell aufs Glatteis führen.
Ich drücke deiner Oma und dir ganz fest die Daumen!
Wenn im Mietvertrag steht, daß Hunde- und Katzenhaltung nicht erlaubt sind, dann müßt Ihr Euch auch daran halten.
Es gibt zwar eine neue Entscheidung des BGH (Bundesgerichtshof) vom 14.11.07 bezüglich der Tierhaltung in Mietwohnungen. Diese Entscheidung besagt, daß das generelle Verbot von Kleintieren in Mietwohnungen ungültig ist. Kleintiere (Käfigtiere) wie Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel etc. dürfen ohne vorherige Genehmigung durch den Vermieter immer in einer Mietwohnung gehalten werden. Problematisch wird dies aber mit Katzen. In dem Fall des BGH ging es darum, daß ein Mieter sich 2 Rassekurzhaarkatzen anschaffen wollte und der Vermieter sich dagegen wehrte. Das Gericht entschied in diesem Fall zwar, daß das Halten von 2 Katzen hier schon zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehörte. Aber:
Ob Katzen generell in einer bestimmten Mietwohnung verboten werden können, hängt immer vom Einzellfall ab. Dies würde bei Deiner Oma bedeuten, der Vermieter könnte es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn Deine Oma sich einfach eine Katze anschafft, selbst wenn diese Katze keinen stört. Tatsache ist auch, es handelt sich um eine Seniorenwohnung und da würde das Gericht wahrscheinlich anders urteilen als bei einer normalen Mietwohnung.
Daher versucht doch besser in aller Ruhe mit dem Vermieter zu reden und seine Genehmigung einzuholen. Es ist bestimmt besser, als nachher, wenn Deine Oma sich an die Katze gewöhnt hat, die Katze wieder abgeben zu müssen.
Die einzig richtige Antwort die man Dir hier geben kann ist:
Da muss Deine Oma den Vermieter fragen oder in den Mietvertrag gucken.
Nachtrag:
Ein Vermieter darf sehr wohl eine Katze als Haustier verbieten. Eine Katze gilt definitiv als Haustier. Was nicht gilt und nicht verboten werden darf sind z.B. Hamster oder Meerschweinchen.
Hallo,
ich wüde auf jeden fall mit dem Vermieter reden,das deine Oma gern eine katze haben möchte und für Sie sehr wichtig ist und das Sie jemanden hat ect…man sollte es ihr gönnen und vesuch einfach das beste und wenn im mietvertrag steht,das es keine tierhaltung elaubt ist,ist falsch denn tiere haben ein recht aufs wohnen wenns um miez und bello geht..Alles gute
Gruss
Claudia
Man muss auf jeden Fall den Vermieter fragen!!!
LG und einen schönen 3. Advent
So weit ich gehört habe, gibt es ein ganz aktuelles Urteil vom Bundesgerichtshof, wonach der Vermieter im Mietvertrag die Haltung von Katzen (und sogar Hunden) nicht einfach verbieten kann. Entsprechende Mietverträge sind demnach nichtig. Ob das allerdings auch für die „WOhnverträge“ in einer Seniorenwohnung gilt, kann ich nicht genau sagen. Ich würde es mal von einem Anwalt klären lassen. Hat keiner eine Rechtschutzversicherung in der Familie, die die Kosten hierfür übernehmen kann?
Wenn im Mietvertrag steht,sie arf keine Katze halten,dann darf sie das auch nicht. Die Frage ist allerdings,wann wird eine Katze „gehalten“. Offiziell ist das schonder Fall,wenn man sie nur füttert! Aber ob das der Vermieter so eng sieht, wage ich zu bezweifeln.
Im Grunde muss Deine Oma einschätzen können, wie ihr Verhältnis zum Vermieter ist, und ob es besser ist eine offizille Erlaubnis einzuholen, oder nix sagen und im Zweifelsfall auf „die gehört mir doch garnicht“rausreden.
alles schwachsinn!!
eine katze gilt in jedem fall als kleintier!!
es gibt fälle in dem ein vermieter einen pinscher verbieten wollte-wobei er völlig gegen die wand gelaufen ist..denn auch ein pinscher ist so klein das er als kleintier durchgeht…
Eigentlich schon. Ich würde mich aber vorher beim Vermieter informieren. Auf den Unterlagen für die Wohnung steht bestimmt ob Tiere erlaubt sind oder nicht!
Rein vom Gesetz her, ist diese Klausel (in Bezug auf einzelne Kleintiere) in Mietverträgen nicht mehr zulässig.
NUR!! Man sollte sich jedoch im Klaren sein,. daß das ein Schlachtfeld ist, auf dem sich solch ein Kampf für den Mieter selten lohnt.
Also würde ich den Vermieter wirklich erstmal fragen.
Meistens ist es so, daß Diese nichts gegen EINE Katze einzuwenden haben, wenn die öffentliche „Ordnung“ dadurch nicht beeinträchtigt wird. (also Geruchsbelästigung usw.)
wäre vielleicht gut zu wissen, in welchen bundesland du wohnst, weil die gesetze nicht immer alle gleich sind/ sein müssen.
wenn im mietvertrag nicht ausdrücklich drin steht, das katzenhaltung verboten ist, sollte es erlaubt sein.
ansonsten google doch selbst mal. da wirst du schlauer.
oder schau hier nach.http://www.mieterbund-bochum.de/index.ph…
@ by houselin.., wenn katze kein haustier ist, was ist es dann, eine raubkatze bzw. wildtier, oder vielleicht ein fisch?
Wenn im Mietvertrag festgelegt ist, dass keine derartigen Tiere erlaubt sind, dann darf die Oma die Katze leider nicht haben. Ob der Vermieter in diesem Falle eine Ausnahme macht müsste geklärt werden.
Es gibt ein neues Gesetz zu diesem Thema.
Es wurde dort neu definiert,was als Haustier noch eine Vermietergehmigung benötigt.
In D gibt es bestimmt einen Mieterbund von dem Du die Infos dazu erhältst.
Gruß der Pate
Frage lieber vorher, sonst musst du nachher das Tier
wieder abgeben.
Es ist nicht überall erlaubt, selbst wenn das Tier nur im
Zimmer bleibt.
Wäre doch schrecklich für deine Oma, wenn sie sich tierisch
über die Katze freut und sie nachher doch weggeben müsste.
Das würde ich weder der alten Frau noch dem Tier antun.
Wenn Katzen im Mietvertrag steht, sind wahrscheinlich auch Katzen gemeint.
klar kann man katzen in mietwohnungen halten wenn dein vermieter nichts gegen hat!katzen sind ausserdem auch haustiere.
ja Katzen kann man in Mietwohnung halt, es gibt sogar bestimmte Rassen die nur in Wohnung gehalten werden.
mfg
alteschachtel42
Kommt auf den Vermieter an bzw. darauf, was im Mietvertrag steht.
Katzen gelten schon immer als Kleintiere, und die Haltung von Kleintieren kann nicht durch den Mietvertrag so ohne weiteres untersagt werden. Dabei gibt es allerdings Obergrenzen (eine Katze liegt drunter, 30 Katzen ganz sicher drüber …).
Das im Mietvertrag die Haltung von Katzen generell untersagt wird ist nicht ungewöhnlich, aber die gängige Rechtsprechung erklärt diesen Passus eigentlich immer für nichtig.
Freigänger sind allerdings ein etwas anderes Problem, denn sie leben ja eben nicht immer in der Wohnung, sondern halten sich auch in „Gemeinschaftsbereichen“ (Garten, Treppenhäusern etc.) auf. Und dort kann die Haltung sehr wohl untersagt werden (sonst könnte ja jeder kommen und seinen Kaninchenstall auf dem Treppenabsatz aufbauen …). Und jeder, der sich ein wenig mit Katzen auskennt, weiß, welche Probleme die Umgewöhnung von „Aussies“ zu einem reinen Stubentiger machen kann.
Generell gilt übrigens auch, dass, egal welche Tiere man sich hält, die Nachbarn dadurch nicht belästigt werden dürfen. Also wenn die Nachbarn die Katze (das Kaninchen, das Meerschweinchen …) riechen können, gibt’s Ärger – egal ob der Passus wegen der Tierhaltung nichtig ist oder nicht. Für eine alte Dame kann die regelmäßige Reinigung des Katzenklos schnell zu einer übermäßig großen Belastung werden, mit entsprechend ruchbarem Ergebnis …
Frag die Heimleitung.
In letzter Zeit wird die Katzenhaltung mehr und mehr als „Kleintierhaltung“ betrachtet -also muß der Vermieter eine Katze dulden.
Beispiel:http://www.siamkatzen.de/rechtsfragen.ht…
Aber du schreibst: *die Katze, die immer zu deiner Oma kommt*. Das ist wohl eine Freigängerkatze. Die zieht bestimmt nicht gerne um, und wenn, wird sie nicht glücklich. Freilaufende Katzen sind reviergebunden. Ihre Dosenöffner suchen sie sich gern selbst aus. Aber es ist praktisch nicht möglich, sie zu Wohnungskatzen zu machen. Bei der nächsten Gelegenheit würde die Katze in die alte Heimat zurücklaufen.
Besser wäre, für die Katze eine Folgebetreuung zu finden, jemanden, der sie versorgt, wenn deine Oma wegzieht.
Wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein Katzen- uns Hundeverbot steht, wird das schwer. Ich habe zwar von einigen Gerichtsurteilen gehört, demzufolge es Mietern nicht verboten werden kann, Katzen zu halten, weil sie nicht den gleichen „Aufwand“ bedeuten wie Hunde, aber diese waren eigentlich niemals allgemeingültig, es gab fast immer auch ein „aber“ zugunsten von Vermietern… (evt. mal nach entsprechenden Gerichtsurteilen im Netz googeln).
In diesem Falle kann man wirklich nur mit dem Vermieter sprechen – der ist ja im Normalfall auch daran interessiert seine Mieter zu behalten. Wenn die Katze um die es geht so brav ist, dann wird es sicher auch nicht allzu große Probleme mit dem Vermieter geben. Allerdings müsst ihr euch darauf einstellen, dass alle vom Tier entstandenen Schäden (z.B. Kratzer an der Tapete oder so) von euch behoben werden müssen.
Auch müsst ihr euch vorher erkundigen, ob es im Haus Mieter mit starker Katzenhaarallergie gibt. Ist dem so, kann dieser nämlich verlangen, dass die Katze wieder abgeschafft wird, denn auch wenn sie nur in der Wohnung bleibt wird deine Wohnung über Schuhe und Kleidung Katzenhaare aus der Wohnung tragen.
Auf jeden Fall ist es falsch, die Katze einfach so in die Wohnung zu holen und zu hoffen, dass der Vermieter nichts merkt. Denn die Mitmieter des Hauses werden es auf jeden Fall merken (man sieht ja, wenn jemand regelmäßig Katzenstreu kauft etc.) – und es gibt leider immer wieder „Verräter“, die einem das Haustierglück nicht gönnen.
Und wenn der Vermieter erst nachträglich von der Katzenhaltung erfährt, dann wird es unter Garantie großen Ärger geben, den du deiner Oma sicher auch nicht zumuten möchtest. Selbst wenn deine Oma laut Gesetz eine Katze haben dürfte, muss der Vermieter informiert sein, denn die Wohnung ist ja sein Eigentum. Wird er nicht informiert ist das im Prinzip Falschinformation des Vermieters und kann euch wie gesagt auch gesetzlich schnell aufs Glatteis führen.
Ich drücke deiner Oma und dir ganz fest die Daumen!
ich kann. Mein Vermieter hat nichts dagegen.
Aber in der Regel ist sowas vertraglich geregelt. Man müsste mal nachlesen.
sprich mit deinem Vermieter und wenn der immer noch nein sagt such dir ne tierfreundliche Umgebung ….
Hängt wesentlich von Mietvertrag ab.
Wenn im Mietvertrag steht, daß Hunde- und Katzenhaltung nicht erlaubt sind, dann müßt Ihr Euch auch daran halten.
Es gibt zwar eine neue Entscheidung des BGH (Bundesgerichtshof) vom 14.11.07 bezüglich der Tierhaltung in Mietwohnungen. Diese Entscheidung besagt, daß das generelle Verbot von Kleintieren in Mietwohnungen ungültig ist. Kleintiere (Käfigtiere) wie Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel etc. dürfen ohne vorherige Genehmigung durch den Vermieter immer in einer Mietwohnung gehalten werden. Problematisch wird dies aber mit Katzen. In dem Fall des BGH ging es darum, daß ein Mieter sich 2 Rassekurzhaarkatzen anschaffen wollte und der Vermieter sich dagegen wehrte. Das Gericht entschied in diesem Fall zwar, daß das Halten von 2 Katzen hier schon zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehörte. Aber:
Ob Katzen generell in einer bestimmten Mietwohnung verboten werden können, hängt immer vom Einzellfall ab. Dies würde bei Deiner Oma bedeuten, der Vermieter könnte es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn Deine Oma sich einfach eine Katze anschafft, selbst wenn diese Katze keinen stört. Tatsache ist auch, es handelt sich um eine Seniorenwohnung und da würde das Gericht wahrscheinlich anders urteilen als bei einer normalen Mietwohnung.
Daher versucht doch besser in aller Ruhe mit dem Vermieter zu reden und seine Genehmigung einzuholen. Es ist bestimmt besser, als nachher, wenn Deine Oma sich an die Katze gewöhnt hat, die Katze wieder abgeben zu müssen.
ja… eine katze zählt nicht als „Haustier“…
ich hatte mich darüber mal informiert.. die meinsten haben mit Hunden ein problem