Die Neuerscheinung: Die vorliegende Arbeit beleuchtet das Thema der Unterscheidung zwischen Zurechnung und Rechtfertigung, die dogmatisch insofern richtungsweisend ist, als eine eigene Kategorie der Zurechnung nur dann eine Existenzberechtigung hat, wenn sie klar von der Ebene der Rechtfertigung getrennt werden kann. Diese Abhandlung versucht durch Einbeziehung der Lehre von der objektiven Zurechnung die Problematik der Unterscheidung zwischen Tatbestands- und Rechtfertigungsstufe auf eine materiellrechtliche Ebene zu heben.