Bitte nur genaue gesetzlich geregelte Möglichkeiten als Beitrag schreiben. Wenn ein Altersrentner der nur mit der Grundsicherung leben muß, eine Zuverdienstmöglichkeit bekommen kann, wieviel darf er verdienen. Wie hoch ist der Zuverdienst damit er nicht wieder in Abzug gebracht werden kann. Gibt es da ähnliche Regelungen wie bei “ Ein Euroarbeiter „?. Bitte keine Belehrungen oder anzügliche Bemerkungen. Danke